© Human Care - Dipl.-Ing.(FH) Erich Huber - 2011
Arbeitssicherheit / Externe Sicherheitsfachkraft
Eine Sicherheitsfachkraft unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen
basierend auf dem Arbeitnehmer(innen)schutzgesetz kurz ASchG genannt.
Meine Ausbildung umfasste alle Bereiche gemäß der SFK-VO, BGBL.Nr.277/1995.
Durch jahrelange Tätigkeit in verschiedenen Firmen und Branchen war es mir möglich neben dem
theoretischen Wissen auch die erforderliche Praxiserfahrung zu sammeln.
Die Aufgaben umfassen u. a.
* Schulung und Unterweisung der Führungskräfte und Mitarbeiter zu Fragen des Arbeitsschutzes, des
Gesundheitsschutzes und der Unfallvermeidung
* Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung, Fragen der
Ergonomie und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
* Beratung zu Maßnahmen zur Unfallvermeidung, Hilfe bei Unfallmeldungen, Untersuchung von Ursachen
bei Arbeitsunfällen
* Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsrundgängen mit Erstellung von Betriebsanweisungen und
Schulungsunterlagen
* Sicherheitstechnische Überprüfung der Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung oder nach wesentlichen
Änderungen
* Organisation und Überprüfung von Brandschutzplänen, Flucht und Rettungswegen,
Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutzauflagen
* Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
* Organisation und Leitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen
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